Mit einer steckerfertigen Photovoltaikanlage oder auch Balkon- oder Mini-PV-Anlage erzeugen Sie ganz einfach selbst Strom auf Ihrem Balkon, an der Hausfassade oder auf Ihrer Terrasse. Die kompakte Solaranlage wandelt Sonnenlicht in elektrischen Strom um und speist ihn direkt in den heimischen Stromkreis ein. Ihre Haushaltsgeräte nutzen zuerst den von Ihrer Anlage erzeugten Strom. Nur den darüber hinaus benötigten Strom beziehen Sie von Ihrem Stromversorger. Eine Balkonstromanlage schont also nicht nur die Umwelt, sondern auch Ihren Geldbeutel.
Was Sie bei der Installation und Anmeldung beachten sollten, erklären wir hier.
1. Vor dem Kauf
Sie wohnen zur Miete?
Dann haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Zustimmung zur Errichtung einer Solaranlage auf dem Balkon.
Vorausgesetzt...
- es ist baurechtlich zulässig
- optisch nicht störend
- leicht rückbaubar
- fachmännisch installiert und
- es darf keine erhöhte Brandgefahr oder sonstige Gefahr von der Anlage ausgehen.
Sind alle Kriterien erfüllt und ist der Standort geeignet, dann steht der Anschaffung nichts im Wege.
2. Installation
Die Installation der Anlage muss nach den gesetzlichen Vorgaben und dem aktuellen Stand der Technik erfolgen.
Unser Tipp: Sprechen Sie sich hierzu mit Ihrer Elektrofachkraft ab. Diese überprüft, ob eine spezielle Energiesteckdose notwendig ist.
3. Registrierung
Registrieren Sie Ihre steckerfertige Photovoltaikanlage spätestens 4 Wochen nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur.
Halten Sie folgende Informationen bereit:
- Angaben zu Ihrer Person
- Anlagenstandort
- Technische Daten zu Ihrer steckerfertigen Photovoltaikanlage
- Datum der Inbetriebnahme
- Zählernummer
Solarpaket 1 in Kraft - jetzt wird's noch einfacher
Das Solarpaket I soll den Bau und Betrieb von (Balkon-)Photovoltaikanlagen deutlich entbürokratisieren.
Einfachere Registrierung: Die Bundesnetzagentur hat die Registrierung von Balkonkraftwerken bereits zum 1. April 2024 vereinfacht und auf wenige, einfach einzugebende Daten beschränkt. Die vorherige Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt. Die Bundesnetzagentur informiert uns automatisch über das Balkonkraftwerk, das neu an sein Netz angeschlossen wurde.
Der richtige Zähler: Nach der Anmeldung im Marktstammdatenregister bekommen wir als Netzbetreiber von der Bundesnetzagentur eine Information. Wir prüfen dann, ob ein Zählertausch nötig ist. Da davon auszugehen ist, dass keine bzw. nur eine minimale Stromeinspeisung ins Netz erfolgt, werden wir Ihren Zähler für Sie kostenfrei durch einen 2-Richtungs-Zähler ersetzen. Über den Ablauf werden wir Sie rechtzeitig informieren.
Leistungsfähigere PV-Anlagen erlaubt: Die vereinfachte Anmeldung gilt jetzt für Geräte mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere.
Stromeinspeisung über die Steckdose möglich: Balkon-PV sollen mit einem herkömmlichen Schukostecker auskommen. Das erleichtert die Installation erheblich. Hierzu muss noch eine Norm mit den Verbänden erarbeitet werden.
Einspeisevergütung: Die Anlage ist für Eigenverbrauch gedacht, daher entfällt hier die Einspeisevergütung.
Sie möchten eine große PV-Anlage auf Ihrem Dach installieren?
Wichtige Informationen und Dokumente zur Anmeldung und zum Anschluss einer PV-Anlage, die mehr als 2 Kilowatt Leistung hat sowie zum Anschluss von Blockheizkraftwerken, Windkraft- oder Biomasseanlagen, zum Einspeisemanagement und zur EEG-Umlage halten wir im Downloadbereich unserer Netz-Sparte für Sie bereit.