Ist Ihre EEG-Anlage bald mehr als 20 Jahre alt?
Betreiber einer nach dem Erneuerbaren-Energie-Gesetz geförderten Energieerzeugungsanlage profitieren von gesetzlich garantierten, festen Einspeisevergütungen. Der Gesetzgeber sieht vor, dass diese Art der Förderung nach einer Laufzeit von 20 Jahren ausläuft. Wir sorgen dafür, dass die Erzeugungsanlage auch nach Auslaufen der Förderung weiterhin profitabel betrieben werden kann. Sprechen Sie uns an.