Netze

Stromnetz

Unterlagen und Rahmenbedingungen rund um den Stromnetzanschluss

Netzanschluss

Über folgende Links gelangen Sie zu wichtigen Unterlagen und Verordnungen:

Niederspannungsanschlussverordnung

Technische Mindestanforderungen § 19 EnWG

Niederspannung

Bei der Stadtwerke Bamberg Energie- und Wasserversorgungs GmbH gelten die neuen technischen Anschlussbedinungen im Bundeswortlaut. Die "Ergänzenden technischen Anschlussbedingungen" wurden aktualisiert (Stand 04/2024)

Ergänzung zur Erdungsanlage am 09.08.2021:

Wir weisen darauf hin, dass nach VDE-AR-N 4100 in neu zu errichtenden Gebäuden eine Erdungsanlage erforderlich ist. Grundsätzlich ist die Erdungsanlage gemäß DIN 18014 zu errichten. Abweichend hiervon können entsprechend DIN 18015-1:2020-5 Abschnitt 7 zudem Erdungsanlagen errichtet werden, die nicht nach DIN 18014 ausgeführt werden, sofern die abweichende Lösung insbesondere im Hinblick auf Erdfühligkeit, Korrosionsbeständigkeit, thermische Beanspruchung und mechanische Festigkeit gleichwertig sowie für die Erreichung der Schutzziele und Funktionen geeignet ist. Dies gilt entsprechend im Netzgebiet der stadtwerke Bamberg Energie- und Wasserversorgungs GmbH. Diese Ergänzung wurde zwischen dem Verband BDEW und der Bundesnetzagentur, als regulierende Behörde abgestimmt.

Technische Anschlussbedingungen 2023 V 2.0 (Stand 02.05.2024)

Ergänzende Anschlussbedingungen der STEW

VBEW-Hinweise 07/2023 zur TAB

 

Mittelspannung

Bei Anschlüssen in der Mittelspannung gelten neben der VDE-AR-N4110 „Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Mittelspannung)“ zusätzlich die technischen Anschlussbedingungen Mittelspannung der STEW.

Technische Anschlussbedingungen Mittelspannung der STEW (Stand Juni 2022)

Ergänzende Anschlussbedingungen der STEW

 

Bitte verwenden Sie die unten aufgeführten Formulare für die Anfrage für einen Hausanschluss bzw. für die Anzeige einer Inbetriebsetzung einer Elektroinstallation, eines Elektrospeichers oder eine Ladestation für Elektrofahrzeuge.

Anfrage Hausanschluss

Preisblatt Hausanschluss

Fertigstellungsanzeige (Vordruck VBEW)

Anmeldeformular eines Elektrospeichers

Anmeldeformular für eine Ladestation

 

 

 

 

Die Bundesnetzagentur hat am 27.11.2023 die Festlegungen zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz beschlossen.

Im Folenden finden Sie unsere Allgemeinen Bedingungen, die Ergänzenden Anschlussbedingungen sowie die wichtigsten Informationen - FAQ - .

AGB Allgemeine Bedingungen über netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen (AGB SteuerbVE)

FAQ Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG

Ergänzende Anschlussbedingungen der STEW zur TAB und nach § 14a EnWG

Anmeldeformular Steuerbare Verbrauchseinrichtung

Zukünftig soll die Anmeldung online möglich sein. An der Umsetzung wird derzeit gearbeitet.

Verträge und Vertragsbedingungen für Lieferanten und Netzkunden:

Energiestrukturdaten (VNB)

 20192020202120222023
Einspeisung MS557.621.799 kWh515.328.787 kWh524.571.283 kWh512.177.499 kWh490.300.279 kWh
Einspeisung NS17.891.041 kWh16.415.838 kWh15.884.362 kWh18.527.214 kWh19.642.086 kWh
Jahreshöchstlast MS95.858 kW95.477 kW88.859 kW89.301 kW85.807 kW
Jahreshöchstlast MS/NS88.246 kW87.869 kW81.737 kW81.839 kW78369 kW
Jahreshöchstlast NS43.026 kW41.399 kW40.980 kW40.833 kW41.061 kW
Summenlast SLP166.340.448 kWh160.796.205 kWh163.136.526 kWh155.797.562 kWh149.383.936 kWh

Profilschar SP0

Profilschar SP1

Grund- und Ersatzversorgung

Bau von Erzeugungsanlagen

Sie erzeugen elektrische Energie und wollen diese bei uns einspeisen?

Man unterscheidet dabei grundsätzlich zwischen der Erzeugung aus erneuerbaren Energien, Kraft-Wärme-Kopplung und der Erzeugung aus Anlagen ohne gesetzliche Förderung. Bitte beachten Sie daher, dass Sie bei nicht geförderten Anlagen unbedingt einen Abnehmer der eingespeisten Strommengen benötigen. Ohne diesen können wir keinen Netzzugang gewähren.

Steckerfertige Photovoltaikanlagen (Mini-/Balkon-PV-Anlagen)

Kleine sog. Mini- bzw. Balkon-PV-Anlagen müssen Sie bei Ihrem Netzbetreiber nicht mehr anmelden, sondern nur noch im Marktstammdatenregister registrieren.

Tipps und Hinweise

Einspeisemanagement nach § 9 EEG 2023

EEG-Umlage für Eigenversorger § 61 EEG 2014

Am 20.02.2015 ist die die Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV) in Kraft getreten.

In dieser separaten Verordnung nach § 91 Nr. 7 EEG 2014 wird die Abwicklung der EEG-Umlage für Eigenversorger (betrifft EEG/KWK/Konventionelle Anlagen) gem. § 61 EEG 2014 ergänzend geregelt. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Abwicklung der EEG-Umlage für Letztverbraucher gem. § 61 Abs. 1 S. 3 EEG 2014 (bislang § 37 Abs. 3 S. 1 EEG 2012) weiterhin unverändert durchgeführt wird.

Mit der EEG-Umlage sind seit dem 01.08.2014 auch Letztverbraucher zu belasten, die Eigenversorgung nutzen. Diese Regelung betrifft alle Anlagenbetreiber, die ihre Stromerzeugungsanlage nach dem 31.07.2014 in Betrieb genommen haben bzw. ihre bestehende Stromerzeugungsanlage nach dem 31.07.2014 auf Eigenversorgung umgestellt haben.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsschreiben und Fragebogen des BDEW

Das BDEW Anschreiben und die BDEW Erklärung des Betreibers stehen derzeit nicht zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite folgender Unternehmen:

BNetzA

Clearingsstelle

Tennet TSO GmbH

Netztransparenz

Direktvermarktung

Gemäß dem Beschluss BK6-14-110 der Bundesnetzagentur vom 29.01.2015 haben Anmeldungen zur Direktvermarktung ausschließlich an eine vom Netzbetreiber veröffentlichten E-Mail-Adresse zu erfolgen.

Für UTILMD Nachrichten: BAM.netz@edi.ivugmbh.de
Für Meldungen mittels Anlage 2 oder 3:

BK6-12-153 Beschluss

BK6-12-153 Beschluss Anlage 1

Die Anlagen 2 und 3 des BK6-12-153 Beschlusses stehen derzeit nicht zur Verfügung.