Neueinrichtung Wärmepumpe oder Ladeeinrichtung im Jahr 2023 (ohne eigenen Zähler)
Wurde im Entlastungszeitraum 2023 eine Wärmepumpe oder Ladeeinrichtung in Betrieb genommen, kann die Jahresverbrauchprognose ab Inbetriebnahmedatum angepasst werden, wenn dieses zusätzliche Verbrauchsgerät mitgeteilt wurde.
Eine schriftliche aktive Kontaktaufnahme mit den Stadtwerken Bamberg ist vom Betreiber zwingend erforderlich.
Änderung Referenzpreis Wärmestrom
Für die zeitliche Gültigkeit des Nachtstromtarifs soll ein Referenzpreis von 28 ct/kWh angewendet werden, für den Hochtarif weiterhin 40 ct/kWh. Gilt der Nachtstromtarif beispielsweise für sechs Stunden am Tag, greift für die Entnahmestelle ein Referenzpreis von 37 ct/kWh (28 ct/kWh × 6 h/24 h + 40 ct/kWh × 18 h/24 h). Das vom Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz sieht vor, dass dieser neue Referenzpreis ab dem 1. August 2023 Anwendung finden soll. Um die Umsetzung für die Elektrizitätsversorgungsunternehmen zu erleichtern, kann die dadurch entstehende zusätzliche Entlastung auch verzögert den Letztverbraucherinnen und Letztverbrauchern auf ihren Rechnungen gutschreiben werden. Eine zusätzliche schriftliche Information wird nicht erfolgen und eine Neuberechnung des Entlastungskontingentes erfolgt nicht.
Die Voraussetzungen für diese Änderung sind:
- Jahresverbrauch unter 30.000 kWh
- Messung des Verbrauches mit einem Doppeltarifzähler
- Tageszeitvariabler Tarif (unterschiedliche Preise für Hochtarif und Niedertarif
Ein Antrag oder eine Kontaktaufnahme ist nicht notwendig. Die Änderung können Sie Ihrer nächsten Jahresrechnung entnehmen.
Bei Kunden mit einem eigenen Heizstromvertrag ohne tageszeitvariablen Tarif bleibt der Referenzpreis bei 40 ct/kWh