Eigentum verpflichtet: dies gilt auch für die technischen Anlagen in Gebäuden, etwa die Installation der Gasheizung und hausinterner Gasleitungen.
Laut den „Technischen Regeln für Gasinstallationen“ TRGI 2018 trägt der Anlagenbesitzer die Verantwortung für die Gasleitungen und Heizungsanlage. Dies gilt ab der Hauptabsperrvorrichtung. Bis zur Hauptabsperrvorrichtung ist der Netzbetreiber für die Funktionstüchtigkeit verantwortlich. Die TRGI 2018 sieht zwei regelmäßige Prüfungen vor, die wir gerne einzeln oder ganz bequem im günstigen Spar-Abo Jahr für Jahr für Sie übernehmen.
Ihr Ansprechpartner
Tobias Dütsch
0951 77-2309
tobias.duetsch@stadtwerke-bamberg.de
Gebrauchsfähigkeitsprüfung alle 12 Jahre
Dabei wird, zusätzlich zur Sichtprüfung, eine Funktionsprüfung durchgeführt und mit einem Messgerät der Gas-Verlust bei normalem Betriebsdruck ermittelt. Dabei kann es notwendig sein, dass der Gaszähler ausgebaut werden muss.
Diese Überprüfung darf nur von einem zugelassenen Fachunternehmen (TRGI 2018) durchgeführt werden. Sie erhalten ein Prüfprotokoll.
Unser Angebot
Gebrauchsfähigkeitsprüfung
189 €
inklusive Anfahrt in Bamberg, Hallstadt und Stegaurach bis Zählergröße G 25.
129 €
für jede weitere Gasanlage im Haus (z.B. Etagenheizungen).
inkl. 19 % MwSt
Für die Prüfung mehrerer Gasanlagen an verschiedenen Standorten, erstellen Sie bitte für jede Adresse einen separaten Auftrag.
Ihre Vorteile
- Sicherheit
- Versicherungsschutz
- Vom Fachmann
Durch die jährliche Sichtprüfung und die alle 12 Jahre zu wiederholende Gebrauchsfähigkeitsprüfung wissen Sie, dass Ihre Gasanlage in Ordnung ist. Falls Mängel oder erhöhter Gasverlust festgestellt werden, sind Sie informiert und können die Mängel beseitigen. So sorgen Sie für Sicherheit in Ihrem Haus.
Wohngebäudeversicherungen verlangen, dass die gesetzlich verordneten regelmäßigen Überprüfungstermine eingehalten werden. Im Schadensfall kann es dazu führen, dass die Versicherung nicht oder nur teilweise leistet, wenn die Prüf- oder Wartungsarbeiten nicht oder nicht fachgerecht durchgeführt wurden.
Die alle 12 Jahre wiederkehrende Gebrauchsfähigkeitsprüfung darf nur von einem eingetragenen Fachbetrieb durchgeführt werden. Die STWB sind als Gas-Netzbetreiber die Profis, in allen Themen rund ums Gas. Erfahrene und geschulte Mitarbeiter sorgen für eine professionelle Abwicklung und schnelle Ergebnisse.
Was muss ich sonst noch wissen?
Zur Beauftragung füllen Sie einfach nachfolgende Onlinebestellung aus. Sie bekommen dann Ihren Auftrag zugesendet und wir teilen Ihnen einen Termin mit, wann wir die Prüfungen bei Ihnen durchführen werden. Nach der Prüfung erhalten Sie von uns das Prüfprotokoll für Ihre Unterlagen.