Das Gebäudeenergiegesetz

Das neue Gesetz für Erneuerbares Heizen

Deutschland will bis zum Jahr 2045 klimaneutral sein. Dafür muss Deutschland unabhängig von fossilen Brennstoffen werden, insbesondere beim Heizen. Weil hierzulande jedoch noch rund drei Viertel der Heizungen mit fossilem Gas oder Öl betrieben werden, hat die Bundesregierung das Gesetz für Erneuerbares Heizen – dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) – auf den Weg gebracht. Gleichzeitig müssen alle Kommunen bis Mitte 2028 (Großstädte ab 100.000 Einwohner bis Mitte 2026) festlegen, wo in den nächsten Jahren Wärmenetze oder auch klimaneutrale Gasnetze ausgebaut werden (sog. Kommunale Wärmeplanung).

Hier erklären wir, was es mit den Gesetzen auf sich hat und geben wertvolle Tipps, wo Sie sich über die Details informieren können.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Seit dem 1. Januar 2024 dürfen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur noch Heizungen installiert werden, die auf 65 Prozent Erneuerbaren Energien basieren. 

Für bestehende Gebäude und Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, sind längere Übergangsfristen vorgesehen, damit bei der persönlichen Investitionsentscheidung auch die örtliche Wärmeplanung berücksichtigt werden kann. 

Bestehende Heizungen können weiter betrieben und repariert werden. Sollte sie irreparabel defekt sein, eine sogenannte Heizungshavarie, gibt es pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen. In Härtefällen kann man sich von der Pflicht zum Heizen mit Erneuerbaren Energien befreien lassen.

Zum Heizungswegweiser

Finanzielle Hilfe beim Heizungstausch

Wer seine Heizung austauscht und dabei auf 65 Prozent Erneuerbare Energie umsteigt, wird dabei vom Staat unterstützt. Mit der Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG) wird auch die energetische Gebäudesanierung noch stärker gefördert.

Infos zur Förderung

Kommunale Wärmeplanung

Der kommunale Wärmeplan soll Bürgerinnen und Bürgern bei ihrer Entscheidung helfen, wie sie künftig heizen. Sie soll Klarheit darüber schaffen, ob künftig z. B. ein Fernwärmeanschluss vor der Tür liegt oder sich die Haushalte mit anderen klimafreundliche Heizungsoption befassen sollten. Für die Aufstellung des Plans sind die Städte und Gemeinden zuständig: sie müssen bundesweit spätestens bis Mitte 2028 festlegen, wo in den nächsten Jahren Wärmenetze oder auch klimaneutrale Gasnetze ausgebaut werden. Die Frist dafür, wann ein Wärmeplan vorzuliegen hat, ist von der Einwohnerzahl abhängig.

Wärmeplanungsgesetz