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Dokumente zum Netzanschluss

Allgemeine Informationen und Dokumente rund um den Hausanschluss

Hausanschluss einfach online beantragen

Wenn Sie in unserem Netzgebiet wohnen, können Sie Ihren Anschluss einfach online über unser Netzanschlussportal beantragen. 

Sobald Sie sich registriert haben, können Sie dort alles rund um den Hausanschluss online erledigen und haben den Auftragsstatus immer im Blick.

Online beantragen

Hausanschluss Gas

Netzanschlussvertrag für Versorgung mit Niederdruck

Ergänzende Bedingungen für den Gasanschluss

Netzanschlussvertrag für Versorgung mit Mitteldruck

Netzanschlussvertrag für Versorgung mit Mitteldruck: Anlage 1

Allgemeine Bedingungen für den Anschluss und die Nutzung (Mitteldruck)

Anschlussnutzungsvertrag für die Gasentnahme aus dem Mitteldrucknetz

Anschlussnutzungsvertrag für die Gasentnahme aus dem Mitteldrucknetz: Anlage 1

 

Vertragliche Abschaltvereinbarungen nach §14b EnWG

Die Stadtwerke Bamberg Energie- und Wasserversorgungs GmbH bietet zur Absicherung von Kapazitäten, die im Rahmen der internen Bestellung gemäß der jeweils gültigen Kooperationsvereinbarung als unterbrechbare Kapazitäten bestätigt wurden, vertragliche Abschaltvereinbarungen mit einem reduzierten Netzentgelt gemäß § 14b EnWG an.

Abschaltvereinbarungen gemäß § 14b EnWG werden befristet für den Buchungszeitraum der internen Bestellung abgeschlossen. Sie können ausschließlich von Letztverbrauchern und nachgelagerten Verteilernetzbetreibern mit registrierender Leistungsmessung in Anspruch genommen werden, deren Entnahmestelle im Netzgebiet mit unterbrechbar bestätigter Kapazität liegt und mit einer entsprechenden Verbrauchsstruktur einen tatsächlichen Beitrag zur Netzentlastung im Falle einer Einschränkung leisten können.

Sobald die von der Stadtwerke Bamberg Energie- und Wasserversorgungs GmbH über Abschaltvereinbarungen kontrahierte Abschaltleistung 100% des Anteils der unterbrechbar bestätigten Kapazität erreicht hat, welche auf das Netz der Stadtwerke Bamberg Energie- und Wasserversorgungs GmbH entfällt, bietet die Stadtwerke Bamberg Energie- und Wasserversorgungs GmbH keine weiteren Abschaltvereinbarungen gemäß § 14b EnWG an.

Die Vergabe erfolgt entsprechend der verfügbaren Abschaltleistung in der Reihenfolge des Eingangs der festen Zusagen zum Abschluss einer vertraglichen Abschaltvereinbarung nach § 14b EnWG.

Nähere Informationen zu dieser Regelung erhalten Sie gerne auf Anfrage.

Bitte senden Sie uns in diesem Falle eine E-Mail an unser Postfach: hausanschluesse@stadtwerke-bamberg.de 

Gültig ab 01.01.2021

Pflichten für Betreiber von Gasanlagen

Checkliste Sichtprüfung

Alle 12 Jahre muss eine Gebrauchsfähigkeitsprüfung durchgeführt werden. Sparen Sie sich die lange Suche nach einem Fachexperten und wenden Sie sich an die Profis der Stadtwerke und Sie sind auf der sicheren Seite.

Mehr dazu

Als Installateur können Sie hier direkt die Fertigstellung der Anlage melden und einen Terminwunsch für die Inbetriebnahme angeben.

Fertigstellungsanzeige aufgeben

Wenn wir Ihren Zähler ausbauen sollen oder eine Befundprüfung Ihres Zählers durchführen sollen, können Sie das hier beantragen.

Zählerausbau/Befundprüfung

Hausanschluss Wasser

Standrohr ausleihen

Wenn Sie Wasser für eine Veranstaltung, eine Baumaßnahme oder zur Bewässerung einer Grünfläche brauchen, hilft in den meisten Fällen ein Standrohr. Wo Sie sich das Standrohr leihen können, was Sie bei der Benutzung berücksichtigen müssen und weitere wichtige Informationen rund um den "mobile Wasserhahn", erfahren Sie hier.

Mehr erfahren und reservieren

Hausanschluss Fernwärme


Dokumente rund um die Gas-, Strom, Fernwärme- und Wassernetze

Stromnetz

Gasnetz

Wassernetz

Fernwärmenetz 

Planauskunft