Allgemeine Informationen und Dokumente rund um den Hausanschluss
Hausanschluss einfach online beantragen
Wenn Sie in unserem Netzgebiet wohnen, können Sie Ihren Anschluss einfach online über unser Netzanschlussportal beantragen.
Sobald Sie sich registriert haben, können Sie dort alles rund um den Hausanschluss online erledigen und haben den Auftragsstatus immer im Blick.
Hausanschluss Strom
Netzanschlussvertrag für Anschlüsse mit 400V (Niederspannung & Umspannung & Batteriespeicher)
Netzanschlussvertrag für Anschlüsse mit 20 kV (Mittelspannung)
Netzanschlussvertrag für Anschlüsse mit 20 kV (Mittelspannung): Anlage 1
Anschlussnutzungsvertrag für Anschlüsse mit 20 kV (Mittelspannung)
Anschlussnutzungsvertrag für Anschlüsse mit 20 kV (Mittelspannung): Anlage 1
Allgemeine Bedingungen zum Anschluss an die Umspannung und Mittelspannung
Die Anzeige der Inbetriebsetzung einer Elektroinstallation kann online über das Netzanschlussportal vorgenommen werden, übergangsweise ist das auch noch über dieses Formular möglich.
Hausanschluss Gas
Netzanschlussvertrag für Versorgung mit Niederdruck
Ergänzende Bedingungen für den Gasanschluss
Netzanschlussvertrag für Versorgung mit Mitteldruck
Netzanschlussvertrag für Versorgung mit Mitteldruck: Anlage 1
Allgemeine Bedingungen für den Anschluss und die Nutzung (Mitteldruck)
Anschlussnutzungsvertrag für die Gasentnahme aus dem Mitteldrucknetz
Anschlussnutzungsvertrag für die Gasentnahme aus dem Mitteldrucknetz: Anlage 1
Vertragliche Abschaltvereinbarungen nach §14b EnWG
Die Stadtwerke Bamberg Energie- und Wasserversorgungs GmbH bietet zur Absicherung von Kapazitäten, die im Rahmen der internen Bestellung gemäß der jeweils gültigen Kooperationsvereinbarung als unterbrechbare Kapazitäten bestätigt wurden, vertragliche Abschaltvereinbarungen mit einem reduzierten Netzentgelt gemäß § 14b EnWG an.
Abschaltvereinbarungen gemäß § 14b EnWG werden befristet für den Buchungszeitraum der internen Bestellung abgeschlossen. Sie können ausschließlich von Letztverbrauchern und nachgelagerten Verteilernetzbetreibern mit registrierender Leistungsmessung in Anspruch genommen werden, deren Entnahmestelle im Netzgebiet mit unterbrechbar bestätigter Kapazität liegt und mit einer entsprechenden Verbrauchsstruktur einen tatsächlichen Beitrag zur Netzentlastung im Falle einer Einschränkung leisten können.
Sobald die von der Stadtwerke Bamberg Energie- und Wasserversorgungs GmbH über Abschaltvereinbarungen kontrahierte Abschaltleistung 100% des Anteils der unterbrechbar bestätigten Kapazität erreicht hat, welche auf das Netz der Stadtwerke Bamberg Energie- und Wasserversorgungs GmbH entfällt, bietet die Stadtwerke Bamberg Energie- und Wasserversorgungs GmbH keine weiteren Abschaltvereinbarungen gemäß § 14b EnWG an.
Die Vergabe erfolgt entsprechend der verfügbaren Abschaltleistung in der Reihenfolge des Eingangs der festen Zusagen zum Abschluss einer vertraglichen Abschaltvereinbarung nach § 14b EnWG.
Nähere Informationen zu dieser Regelung erhalten Sie gerne auf Anfrage.
Bitte senden Sie uns in diesem Falle eine E-Mail an unser Postfach: hausanschluesse@stadtwerke-bamberg.de
Gültig ab 01.01.2021
Pflichten für Betreiber von Gasanlagen
Alle 12 Jahre muss eine Gebrauchsfähigkeitsprüfung durchgeführt werden. Sparen Sie sich die lange Suche nach einem Fachexperten und wenden Sie sich an die Profis der Stadtwerke und Sie sind auf der sicheren Seite.
Als Installateur können Sie hier direkt die Fertigstellung der Anlage melden und einen Terminwunsch für die Inbetriebnahme angeben.
Wenn wir Ihren Zähler ausbauen sollen oder eine Befundprüfung Ihres Zählers durchführen sollen, können Sie das hier beantragen.
Standrohr ausleihen
Wenn Sie Wasser für eine Veranstaltung, eine Baumaßnahme oder zur Bewässerung einer Grünfläche brauchen, hilft in den meisten Fällen ein Standrohr. Wo Sie sich das Standrohr leihen können, was Sie bei der Benutzung berücksichtigen müssen und weitere wichtige Informationen rund um den "mobile Wasserhahn", erfahren Sie hier.
Hausanschluss Fernwärme
Dokumente rund um die Gas-, Strom, Fernwärme- und Wassernetze