Smart Meter

Mit intelligenten Zählern zur Energiewende

Die Einführung von Smart Metern ist ein wichtiger Baustein dafür, dass die Energiewende gelingt und wir den Weg zu einer sicheren und sauberen Energieversorgung meistern. Als sogenannter grundzuständiger Messstellenbetreiber sind wir in Bamberg und Hallstadt Ihr direkter Ansprechpartner beim Einbau und Betrieb des Smart Meters. Wir erläutern Ihnen die Umstellung und beantworten Ihre Fragen rund um das Thema.

Warum Smart Meter?

Die Herausforderung: Sonne und Wind stehen nicht rund um die Uhr gleichmäßig zur Verfügung – darauf müssen unsere Stromnetze reagieren. Außerdem sollten Stromangebot und -nachfrage sinnvoll aufeinander abgestimmt werden. Damit eine solche Lastverlagerung funktioniert, braucht es intelligente Stromzähler als „smarte“ Schnittstelle zum intelligenten Stromnetz.

So soll der Rollout ablaufen

Die Anfänge

Auch die Bundesregierung bekennt sich zur Energiewende und hat das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) verabschiedet, das am 2.9.2016 in Kraft getreten ist. Es schreibt vor, dass ab 2017 alle deutschen Stromzähler schrittweise durch Smart Meter ersetzt werden. Die gesamte Umstellung der alten (Ferraris-)Stromzähler auf neue Smart Meter soll bis zum Jahr 2032 in allen Gebäuden in Deutschland erfolgen. Die gesetzliche Verpflichtung zum Rollout intelligenter Messsysteme durch die zuständigen Messstellenbetreiber ist zum 24.02.2020 erfolgt. 

Das zusätzliche Smart-Meter-Gateway, mit dem moderne Messeinrichtungen zu intelligenten Messsystemen aufgerüstet werden können, soll im Regelfall nur bei Verbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 Kilowattstunden eingebaut werden. 

Gesetz zum Neustart der Digitalisierung

2023 wurde das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende beschlossen. Ziel ist es, den Einbau digitaler Stromzähler zu beschleunigen. Das Gesetz legt einen festen Fahrplan zu Einbau fest. Nach dem Gesetzentwurf fallen ab 2025 alle Verbraucher ab 6.000 bis 100.000 kWh/Jahr sowie Anlagenbetreiber ab 7 bis 100 kW installierter Leistung unter den Pflichteinbau. 

Außerdem gilt: Wenn nach dem 1. Januar 2024 eine Wärmepumpe oder eine Ladestation installiert wurde, die gemäß § 14a Energiewirtschaftsgesetz für den Netzbetreiber steuerbar sein muss, um im Ausnahmefall eine Netzüberlastung zu verhindern, ist der Einbau eines Smart Meters verpflichtend. 

Die Smart Meter Technik

In Deutschland hat sich der englische Begriff „Smart Meter“ als Synonym für „intelligente elektronische (Strom)zähler“ etabliert. Grundsätzlich werden zwei Formen von Smart Metern unterschieden: die „moderne Messeinrichtung“ (mMe) und das „intelligente Messsystem“ (iMSys). Beide zeigen den aktuellen Verbrauchsstand digital an. Intelligente Messsysteme verfügen darüber hinaus über eine Kommunikationseinheit (Smart-Meter-Gateway). Sie übermittelt die Verbrauchsdaten automatisch an den zuständigen Energieversorger. Moderne Messeinrichtungen müssen wie bisher vor Ort bei Ihnen Zuhause abgelesen werden.

Intelligente Messsysteme

Der Gesetzgeber schreibt gemäß § 31 MsbG vor, dass Kunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 6.000 kWh/a und/oder Erzeugungsanlagen (z.B. Solaranlagen) mit einer Erzeugungsleistung von mehr als 7kWp zukünftig ein intelligentes Messsystem bekommen. Bemessungsgrundlage des Jahresverbrauchs ist der durchschnittliche Verbrauch der letzten drei Jahre. Kleinere Verbraucher und Erzeuger werden in der Regel mit einer modernen Messeinrichtung ausgestattet.

Eine moderne Messeinrichtung ist ein elektronischer Stromzähler und erfasst den Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit, sendet aber keine Zählerstände nach außen. Nach wie vor wird Ihr Zählerstand einmal pro Jahr durch die Stadtwerke oder Sie selbst manuell vor Ort abgelesen. Am Display der modernen Messeinrichtungen können neben dem aktuellen Stromverbrauch auch die Verbrauchswerte der letzten Monate zeitraumspezifisch eingesehen werden.

Wie das geht, lesen Sie bei der Frage "Wie kann ich meine Verbrauchswerte einsehen? Und wo erhalte ich die PIN?".

Neben einem intelligenten (elektronischen) Zähler verfügt ein intelligentes Messsystem über ein Smart-Meter-Gateway, die Kommunikationseinheit. Es kann Zugriffsrechte verwalten, Messwerte verarbeiten und automatisch an mehrere Berechtigte übertragen. Es stellt die „intelligente“ Schnittstelle zum Stromnetz dar.

Die Zählerstände werden automatisch, direkt und sicher an Ihren Energieversorger, Ihren Netzbetreiber (Verteilnetzbetreiber und Übertragungsnetzbetreiber) sowie Messstellenbetreiber und gegebenenfalls weitere von Ihnen autorisierte Stellen gesendet. Dadurch ist keine manuelle Ablesung mehr notwendig, es wird keine fehlenden Messwerte mehr geben und Schätzungen über diese sind nicht länger nötig.

Die Übertragung der Zählerstände erfolgt hochverschlüsselt über eine sichere Internetverbindung, die der Messstellenbetreiber bereitstellt. GPRS ist eine funkbasierte Methode zur Datenübertragen über das Mobilfunknetz. Sie müssen hier keinen Internetanschluss oder WLAN bereitstellen, damit ihr intelligentes Messsystem funktioniert.

Am Display des intelligenten Messsystems können neben dem aktuellen Stromverbrauch auch historische Werte, zum Beispiel der Verbrauch des letzten Monats, eingesehen werden.

Sie erhalten außerdem einen Zugang zu einem Online-Portal. Hier ist eine genauere Verbrauchsübersicht und -analyse möglich.

Nein, der Gesetzgeber schreibt vor, dass eingebaute intelligente Messsysteme nachträglich nicht durch moderne Messeinrichtungen ersetzt werden dürfen.

Neben der automatischen Fernauslesung, ist vor allem der Blick in die etwas weitere Zukunft interessant: Die neuen intelligenten Messsysteme werden Ihnen künftig ermöglichen, schaltbare Verbraucher (zum Beispiel Elektroautos), Erzeuger und Speicher flexibel zu nutzen. Somit können Sie Ihr Haus auf Basis von Energieverbräuchen und -preisen automatisieren (Stichwort „Smart Home“). Vorstellbar ist, dass sich die Spülmaschine oder das Elektro-Auto im Tagesverlauf automatisch einschaltet oder auflädt, wenn der Strom günstig ist.

Mein Smart Meter

Welcher Smart-Meter-Typ bei Ihnen eingebaut wird, hängt von Ihrem Strom-Jahresverbrauch ab. Die meisten Haushalte werden in Zukunft eine moderne Messeinrichtung bekommen, mit der sich wenig ändert. Gewerbebetriebe und Erzeuger bekommen i. d. R. ein intelligentes Messsystem.

Wann bei Ihnen der Zähler ausgetauscht wird, erfahren Sie mindestens drei Monate vorher durch ein persönliches Anschreiben.

Ab 1.1.2025: Zählerwechsel auf Kundenwunsch

Verbraucher mit weniger als 6.000 kWh pro Jahr oder Erzeuger mit weniger als sieben kW installierter Leistung können freiwillig einen Einbau eines Smart Meters verlangen. Das ist der sogenannte "Zählerwechsel auf Kundenwunsch" (ZaK). Der Messstellenbetreiber muss diesem Wunsch innerhalb von vier Monaten nachkommen. Nutzen Sie dafür einfach unser Formular.

Zum Antrag

Neuer Zähler / Zählerwechsel

  1. Wir informieren Sie 3 Monate vorher schriftlich über den geplanten Zählerwechsel.
  2. Stellen Sie sicher, dass Sie zu Hause sind, um den Installateur (er zeigt Ihnen gern seinen Ausweis) rein zu lassen und er freien Zugang zu Ihrem bisherigen Stromzähler hat.
  3. Die Installation einer modernen Messeinrichtung dauert in der Regel nur ca. 15 Minuten. Bei der Installation eines „intelligenten Messsystems“ dauert die Installation ca. 30 - 40 Minuten.

Eine Bedienungsanleitung zu Ihrem Smart Meter finden Sie in unserem Downloadportal.

Ihre PIN zur Einsicht und Verwaltung Ihrer Verbrauchsdaten am Zähler selbst erhalten Sie auf Wunsch im Servicepunkt Energie & Internet am Margaretendamm 28.

Sehen Sie hierzu auch: „Wie kann ich meine Verbrauchswerte einsehen? Und wo erhalte ich die PIN?“

Mit der Einführung der neuen Technik ändern sich gemäß § 31 MsbG die Entgelte für den Messstellenbetrieb. Wie viel Sie in Zukunft für Ihren Zähler und die Messung zahlen, hängt von Ihrem Jahresverbrauch ab.

Der Gesetzgeber sieht für verschiedene Verbrauchsklassen unterschiedliche Entgelte vor und hat Obergrenzen festgelegt. Über die jeweiligen Preise informieren wir im Preisblatt. Dieses finden Sie im Downloadportal.

Wenn Sie von den Stadtwerken Bamberg auch mit Strom beliefert werden, erhalten Sie wie gewohnt eine jährliche Rechnung für die Energielieferung inklusive der Mess- und Netzentgelte sowie der gesetzlichen Umlagen (zum Beispiel die EEG-Umlage) und Steuern.

Wenn Sie von einem anderen Versorger beliefert werden, kann sich die Rechnungsstellung verändern: Ihr Lieferant ist nun nicht mehr dazu verpflichtet, die Abrechnung der Messentgelte bei Smart Metern durchzuführen. Es ist daher möglich, dass Sie eine separate Rechnung für die Bereitstellung und den Betrieb des Stromzählers von den Stadtwerken Bamberg erhalten.

Nein, der Einbau ist vom Gesetzgeber verpflichtend geregelt. Grundlage der Geschäftsbeziehungen zwischen uns als grundzuständiger Messstellenbetreiber und Ihnen als Letztverbraucher bzw. Anlagenbetreiber ist der Messstellenbetreibervertrag Strom über den Messstellenbetrieb. Sobald Sie die Messeinrichtung benutzen, liegt eine stillschweigende Willenserklärung (konkludente Handlung) vor. Die Vertragsunterlagen finden Sie im Downloadportal.

Eventuell müssen einige „ältere“ elektronische Zähler ebenfalls ersetzt werden. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Art von Zähler Sie besitzen, kontaktieren Sie bitte unser Kundencenter.

Intelligente Messsysteme wurden derzeit noch nicht verbaut. Frühester geschätzter Einbau erfolgt ab dem zweiten Quartal 2018. Sie erkennen das intelligente Messsystem daran, dass es aus einem elektronischen Zähler mit Gateway besteht.

Sicherheit und Datenschutz

Wir können Ihnen auch versichern: Die neuen Zähler sind sicher! Der Sicherheitsstandard liegt höher als beim Online-Banking und ist vergleichbar mit dem Standard des Chips auf dem Personalausweis. Die im Gerät gespeicherten Verbrauchsdaten sind außerdem durch eine PIN geschützt.

Informationen zu den neuen Zählern

Das Gateway des „intelligenten Messsystems“ wird vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik nach dem sogenannten „BSI Schutzprofil“ zertifiziert. Der angewandte Sicherheitsstandard des Gateways liegt höher als der Standard beim Online-Banking und ist vergleichbar mit dem Sicherheitsstandard des Chips auf dem Personalausweis.

Datenschutz und Datensicherheit sollen durch den „Privacy-by-Design“-Ansatz der neuen Technik gewährleistet sein. „Privacy by Design“ bedeutet, dass die Technik per Definition nur eingeschränkte Funktionen zulässt. So können beispielsweise Messstellenbetreiber nur Absender (z. B. Haushaltskunde) und Empfänger (z. B. Stromlieferant) von Daten erkennen, ihr Inhalt (z. B. Strommenge) ist jedoch verschlüsselt. Der „Privacy by Design“-Ansatz ist mit einem Briefverteilzentrum vergleichbar, bei dem Absender und Empfänger bekannt sind, der Briefinhalt jedoch verschlossen bleibt.

Ihr intelligentes Messsystem / Ihre moderne Messeinrichtung speichert ausschließlich Informationen über Ihren Stromverbrauch. Es werden keine persönlichen Informationen gespeichert, die den Anschlussnutzer identifizieren könnten, wie Ihr Name, Ihre Anschrift oder Ihr Bankkonto. Alle Informationen über Ihren Energieverbrauch sind streng geschützt.

Eine automatische Datenübertragung findet nur beim intelligenten Messsystem statt, nicht bei der modernen Messeinrichtung. Der Gesetzgeber legt dafür strenge Vorgaben fest. Denn es sind Ihre Daten – Sie entscheiden, was Sie damit tun möchten und können jederzeit Ihre Meinung ändern, wie viel und wie oft Sie diese teilen möchten. Sie können wählen:

  • wie oft Ihr intelligentes Messsystem Ihre Daten zu Ihrem Stromlieferanten sendet
  • ob Sie Ihre Daten über Ihren Energieverbrauch mit anderen Marktteilnehmern teilen möchten, wie zum Beispiel Anbietern von Direktvermarktung oder Visualisierungsportalen.
  • ob Ihr Lieferant Ihre Zählerstände für Vertrieb- und Marketingzwecke verwenden darf.

Nur Ihr Messstellenbetreiber, Ihr Netzbetreiber und Ihr Lieferant haben Zugriff auf Ihre Daten und werden diese ohne Ihre Zustimmung nicht teilen.

Die historischen Verbrauchswerte an der modernen Messeinrichtung sind mit einer zählerspezifischen PIN geschützt. Diese können Sie im Kundencenter der Stadtwerke Bamberg anfordern. Die wichtigsten Informationen erhalten Sie aber auch ohne PIN-Eingabe: So sind die aktuellen Zählerstände in der ersten Zeile des Displays sichtbar. Es werden automatisch wechselnd Lieferung, Bezug, sowie gegebenenfalls Hochtarif und Niedertarif angezeigt. Nach Eingabe der PIN wird die zweite Zeile im Display mit den Werten der vergangen Monate und der Momentanleistung sichtbar. Bei einem Umzug können Sie diese Daten über die PIN löschen.

Nein! Eine Fernabschaltung ist nicht möglich.

Für Stromabschaltung gelten besondere Regelungen gemäß der Grundversorgungs-Verordnung (GVV). Hierzu gibt es strenge Vorschriften und vorgegebene Marktprozesse. Die Kosten für Sperrung und Entsperrung sind durch den Kunden zu tragen.

Heutige Praxis ist es, dass der Sperrkassierer zu Ihnen kommt und den Stromzähler manuell sperrt.