Auf der Basis dieser Angabe errechnen wir die Fälligkeit Ihrer nächsten Gasgebrauchsfähigkeitsprüfung. Sie erhalten diese Information von Ihrem Gas- und Heizungsinstallationsunternehmen. Fehlt diese Angabe, führen wir als erste Leistung im Rahmen Ihres Abos eine Gasgebrauchsfähigkeitsprüfung durch.